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Profil

„Gewinnen heißt, daß Du bereit bist länger zu laufen, härter zu arbeiten und mehr zu geben als alle anderen.“ Vince Lombardi

Unser Metier ist es, Ihr rechtliches Anliegen bestmöglich zu verstehen und optimal zu bearbeiten. Deshalb hören wir viel lieber Ihnen zu, als uns in den Mittelpunkt zu stellen.

Um es lediglich mit ganz kurzen Worten zu beschreiben, stehen in unserer Kanzlei seit jeher die persönliche und sehr individuelle Betreuung der Mandanten mit leidenschaftlichem Engagement sowie ein hoher Anspruch an die Qualität unserer Arbeit im Vordergrund. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Hinzugekommen sind über die Jahre viel Know-how und Erfahrung. Ziel ist es, die an uns herangetragenen juristischen Probleme schnell und effizient zu lösen, um somit für die Klienten rechtlich sowie unternehmerisch optimale Ergebnisse zu erzielen.

Für diese Art zu arbeiten stehen wir, weshalb uns einige der Auftraggeber bereits seit nahezu zwanzig Jahren ihr Vertrauen schenken.

Kompetenzen

Kompetenzen

Kompetenzen

  • AGB-Recht
  • Arbeitsrecht
  • Privates Baurecht
  • Familienrecht
  • Forderungseinzug & Inkassorecht
  • Handels- & Wirtschaftsrecht
  • Holzwirtschaftsrecht
  • Mietrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Sozialrecht
  • Sportrecht
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht

AGB-Recht:

Wir erstellen und überprüfen Allgemeine Geschäftsbedingungen für viele Geschäftsbereiche. Dabei können wir auf eine mehrjährige Erfahrung bei der Konzipierung unterschiedlicher AGB’s zurückgreifen. Oft mußten dabei Allgemeine Geschäftsbedingungen für ganz besondere Geschäftsmodelle oder Dienstleistungen unserer Mandanten geschaffen werden. Gerade diese Herausforderung macht die Arbeit spannend, wobei wir uns durch die Ideen der Klienten hierzu immer wieder gern überraschen lassen.

Arbeitsrecht:

Im Bereich des Arbeitsrechts bietet ANDERSEN | ADVOKATFIRMA sowohl gestaltende Beratung als auch gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung. Wir beraten hierbei kleine und mittelständische Unternehmen in allen Fragen des individuellen Arbeits- und Dienstvertragsrechts sowie des kollektiven Arbeitsrechts. In Zusammenarbeit mit unseren Mandanten entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen für den Einzelfall. Unsere Kanzlei betreut insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen und begleitet Umstrukturierungen und alle Formen der Auseinandersetzung im betrieblichen Bereich. Im Bedarfsfall übernehmen wir die Interessenvertretung unserer Klienten vor sämtlichen deutschen Arbeitsgerichten.
Führungskräfte wie Geschäftsführer und Vorstände beraten wir in allen ihr Anstellungs- bzw. Dienstverhältnis betreffenden arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen von der Anbahnung bis zur Beendigung und begleiten mögliche dienstvertragliche Streitigkeiten von Vorständen und Geschäftsführern vor allen deutschen Gerichten.
Selbstverständlich vertreten wir aber auch erfolgreich Arbeitnehmer in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, weshalb wir mit den Interessen beider Seiten bestens vertraut sind.

Privates Baurecht:

Unsere Mandantschaft in diesem Bereich umfaßt alle an einem Bauvorhaben Beteiligte wie Bauherren, Generalunternehmer und Auftragnehmer. Die im Rahmen des Bauvorhabens bestehenden rechtlichen Probleme erfordern aufgrund oft komplizierter Sachverhalte nicht allein juristische Kenntnisse, sondern ebenfalls die Erfahrung und das Verständnis auf diesem Gebiet. Ergänzend greifen wir auf spezialisierte Sachverständige zurück, die unsere Arbeit auch neben der Erstellung aufwendiger Gutachten unterstützen. Als Schwerpunkt sind die juristische Beratung zur Konfliktvermeidung und –lösung, die Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Bauverträgen, die rechtliche Begutachtung von Schadensersatz- sowie Gewährleistungsansprüchen zu nennen.

Familienrecht:

Wir beraten und vertreten unsere Auftraggeber in allen Bereichen des Familienrechts. Dazu zählt nicht nur die Scheidung mit ihren wirtschaftlichen Folgen, wie etwa Unterhalt, Versorgungs- und Zugewinnausgleich sowie die weitere Vermögensauseinandersetzung, sondern auch die in Frage stehende elterliche Sorge sowie das Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern.
Die Trennung und Scheidung vom Ehepartner bedeutet nicht nur eine grundlegende Veränderung der eigenen Lebensverhältnisse, sondern hat auch meistens tiefgreifende rechtliche Folgen. Von großer Bedeutung ist es für Betroffene in einer solchen Situation, ihre rechtlichen Aussichten so früh wie möglich zu kennen, um nicht unnötige Nachteile zu erleiden. Wir beurteilen zusammen mit den Klienten ihre persönlichen Verhältnisse und erarbeiten auf Grundlage dessen eine Strategie, um ihre familienrechtlichen Interessen bestmöglich durchsetzen zu können.
In erster Linie streben wir gütliche Lösungen an und führen die Verhandlungen für unsere Mandanten oder unterstützen sie bei der Verhandlungsführung. Sollte eine einvernehmliche Lösung allerdings nicht zu realisieren sein, vertreten wir die Rechte der Klienten selbstverständlich aber auch vollumfänglich vor Gericht.

Forderungseinzug und Inkassorecht:

Viele Unternehmen haben häufig ein nur unzureichendes Verhältnis hinsichtlich ihrer offenen Forderungen, insbesondere im Hinblick auf die befürchtete Belastung der Kundenbeziehung und den Erhalt des positiven Firmenimages. Wir passen gerade deshalb unser Vorgehen an ihre Branche an und bemühen uns zunächst um eine außergerichtliche Lösung mit dem Schuldner.
Als Spezialisten im Forderungseinzug haben wir für unsere Klienten in der Vergangenheit bereits ein sehr umfangreiches Inkassovolumen erfolgreich abgewickelt. Dieser Bereich unserer Kanzlei verfügt über nahezu zwanzig Jahre Erfahrung in der Schuldnerermittlung und Zwangsvollstreckung. Wir sind dabei sowohl im Auftrag von Unternehmen als auch Privatpersonen tätig.
Im Unterschied zu nicht-anwaltlichen Anbietern nutzen wir zur effektiven Durchsetzung das gesamte rechtliche Spektrum von Maßnahmen. Dabei bleiben die Angelegenheiten der Mandanten von der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung bis hin zur Zwangsvollstreckung vollständig in einer Hand.
Wir behalten die Forderungen unserer Auftraggeber stets im Blick, egal ob sie tituliert sind oder nicht. Mit umfassender Expertise beraten wir in sämtlichen Fragen der rechtlichen Ausgestaltung und verfolgen Forderungen auch langfristig, falls eine Vollstreckung aktuell keinen Erfolg versprechen sollte. Die Kundenbeziehung zu einem Schuldner, der nicht zahlt, ist wertlos und je länger eine Forderung aussteht, desto schwerer wird es, sie doch noch zu realisieren. Nehmen Sie deshalb so früh wie möglich Kontakt zu uns auf.

Handels- und Wirtschaftsrecht:

Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens helfen wir Ihnen, optimale vertragliche Grundlagen für Ihre Tätigkeiten zu erarbeiten. Ihre Interessen und Rechte stehen dabei im Vordergrund. Unsere Beratung im Handels- und Wirtschaftsrecht umfasst insbesondere zwei Schwerpunkte:
Wir unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer Vertragsbeziehungen und begleiten Sie bei Vertragsverhandlungen mit Wettbewerbern oder Vertragspartnern. Sollten sich Rechtsstreitigkeiten nicht vermeiden lassen, werden wir uns vor den entsprechenden Zivilgerichten für Ihre Sache einsetzen.
Zu unserem Know-how gehören insbesondere die Erstellung und Überprüfung von Kauf-, Dienstleistungs-, oder Werkverträgen sowie Kreditverträgen, die Beratung bei Handelsvertreter- und Leasingverträgen sowie die Begleitung bei Projektfinanzierungen. Wir gestalten und überprüfen darüber hinaus Allgemeine Geschäftsbedingungen. Auch schulen wir Sie und Ihre Mitarbeiter im Bedarfsfall zum Umgang mit Kundenreklamationen. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Anmeldung und Durchsetzung Ihrer gewerblichen Schutzrechte, insbesondere im Hinblick auf Marken.

Holzwirtschaftsrecht:

Das Holzwirtschaftsrecht stellt einen weiteren Kernbereich der rechtlichen Praxis von ANDERSEN | ADVOKATFIRMA dar. Wobei dieses Rechtsgebiet eine Querschnittsmaterie ist, die geprägt ist vom Verwaltungsrecht, von Rechtsfragen des Kauf- und Werkvertragsrechts, des Arbeitsrechts sowie des Schadensersatz- und Transportrechts. Durch eine langjährige Tätigkeit als Geschäftsführer eines Unternehmens in dieser Branche ist Rechtsanwalt Andersen eng mit der Materie verbunden.
Neben vielen Produktionsunternehmen beraten wir auch Händler und Makler. Dieses umfassende Mandatsspektrum gewährleistet ein nachhaltiges Verständnis der unterschiedlichen Interessenlagen sowie eine umfassende Rechts- und Rechtssprechungskenntnis, die wir bei der außergerichtlichen Vertretung und insbesondere bei der Vertragsberatung unserer Mandanten und in gerichtlichen Verfahren erfolgreich zum Einsatz bringen.

Mietrecht:

Das Mietrecht regelt alle Rechtsfragen, die sich auf das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter sowie auf alle sonstigen Einzelheiten des Mietvertrages beziehen.
Vermieter werden von uns beispielsweise bei der Gestaltung von Mietverträgen, Eigenbedarfskündigungen oder Mieterhöhungsverlangen beraten. Zudem vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich die Interessen von Vermietern, wenn etwa Mieter mit den Mietzahlungen im Rückstand sind, Mietmängel behaupten sowie ungerechtfertigt eine Mietminderung vornehmen. Ebenfalls erheben wir für unsere Mandanten Räumungsklagen vor dem dafür zuständigen Gericht.
Oftmals sind Mieter nicht in der Lage, den vereinbarten Mietzins zu zahlen oder der Mietgebrauch selbst ist nicht vertragsgemäß. Auf der anderen Seite kann es passieren, daß der Vermieter Eigenbedarf an der vermieteten Wohnung geltend macht. Hier stellen sich juristische Fragen in Form einer ordentlichen bzw. fristlosen Kündigung und die Durchführung des oben bereits erwähnten Räumungsverfahrens.
Eine besondere Problematik im Mietrecht sind darüber hinaus die sogenannten „Mietnomaden“, die bereits bei Abschluß des Mietvertrages den festen Vorsatz haben, trotz Mietgebrauchs keinerlei Zahlungen an den Vermieter leisten zu wollen. Auch hier sind kurzfristige Maßnahmen durch den beauftragten Rechtsanwalt gefragt, um weiteren Schaden möglichst rasch abzuwenden.
Selbstverständlich kümmern wir uns aber auch um die juristische Interessenwahrnehmung von Mietern. Nicht selten bestehen am Ende von Mietverhältnissen Streitigkeiten über die Frage von durchzuführenden Schönheitsreparaturen. Hier gehen die Interessen von Vermietern und Mietern erfahrungsgemäß auseinander. Insbesondere infolge alter Mietverträge kommt es vor, daß die betreffenden Schönheitsreparaturklauseln unwirksam sind. Darüber hinaus kann es für den Mieter beispielsweise wichtig sein, wann eine Wohnung mangelhaft ist und unter welchen Umständen er berechtigt ist, eine Mietminderung vorzunehmen? Selbstverständlich stehen wir anwaltlich aber auch mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um die Möglichkeit eines Auszugs vor Ablauf der Kündigungsfrist bis hin zur Auszahlung der Kaution und Überprüfung der Nebenkostenabrechnung geht.
Ein weiterer entscheidender Teil des Mietrechts ist das Gewerberaummietrecht. In diesem Bereich können die Vertragsparteien deutlich freier agieren. Die strengen Regeln des Wohnraummietrechts gelten hier nicht. Sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite können hier individuelle Wünsche bei der Vertragsgestaltung einfließen.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie auf Wunsch in allen Bereichen des Mietrechts.

Ordnungswidrigkeitenrecht:

Im Ordnungswidrigkeitenrecht werden Gesetzesübertretungen sanktioniert, den nicht so schwer ins Gewicht fallen wie eine Straftat. Die Ordnungswidrigkeit wird dementsprechend mit einer Geldbuße geahndet.
Ordnungswidrigkeiten werden grundsätzlich durch die Ordnungsbehörden verfolgt. Nur wenn die Ordnungswidrigkeit mit einer Straftat zusammenfällt, ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Ordnungswidrigkeiten kommen vor allem bei Verstößen im Straßenverkehr vor. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung können neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monate nach sich ziehen.
Wir vertreten Sie in Bußgeldverfahren und zwar sowohl in Verwaltungs- als auch in Gerichtsverfahren.

Schadensersatzrecht:

Wer einen anderen schädigt, ist in der Regel zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Das Schadensersatzrecht gehört in den Bereich der gesetzlichen Schuldverhältnisse. Dies ist auch der Grund, warum in diesem Fall Privatpersonen nicht mehr frei darüber disponieren können, wie das normalerweise im Zivilrecht der Fall ist. Im Schadensersatzrecht geht es vorrangig um den Ausgleich eines Schadens, für den Sie in die Verantwortung genommen werden.
Die Ansprüche auf Schadensersatz können individuell sehr unterschiedlich sein und decken einen weiten Bereich des alltäglichen Lebens ab. Unsere Kanzlei berät Sie gern in allen Fällen, bei denen es um Ihre Haftung geht. Sprechen Sie uns aber unbedingt auch an, wenn ein eigener Schaden von Ihnen gegenüber einem anderen Verursacher durchgesetzt werden soll.

Sozialrecht:

Im Sozialrecht vertreten wir Versicherte und Leistungsberechtigte gegenüber Behörden, Arbeitsagenturen, Jobcentern, Kranken- und Pflegekassen, der Rentenversicherung sowie Berufsgenossenschaften. Auch Selbständige, freie Mitarbeiter und Unternehmen beraten wir gern.
Aufgrund seiner großen Kompetenz im Bereich des Sports betreut Rechtsanwalt Markus Andersen auch ständig Vereine und Clubs bei deren Überprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Prüfungsgegenstand ist dabei die Fragestellung, ob die Tätigkeit der dort arbeitenden Trainer im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird, was eine Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zur Folge hätte.
Aktuell und in der Vergangenheit sind von uns bereits diverse Verfahren wegen angeblicher Scheinselbständigkeit der Übungsleiter juristisch begleitet worden, die für die Mandanten unserer Kanzlei stets mit sehr guten Ergebnissen abgeschlossen werden konnten. Dies umfaßt auch sämtliche gerichtlichen Prozesse vor den zuständigen Sozialgerichten.
Wie für Vereine in der Vergangenheit bereits vielfach geschehen, kann die juristische Betreuung zunächst im Rahmen eines internen Statusfeststellungsverfahrens erfolgen, um die Gefahren einer möglichen Prüfung durch die Rentenversicherung schon im Vorwege optimal einschätzen zu können.

Sportrecht:

Generell sind wir als Kanzlei auf den professionellen Sport spezialisiert. Dabei erstreckt sich die moderne Sportrechtspraxis auf viele klassische Gebiete der Rechtsanwendung. Darüber hinaus beinhaltet sie spezifische Besonderheiten, die es notwendig machen, sich gerade in diesem Umfeld Rechtsrat bei einem erfahrenen Anwalt einzuholen, der viel Erfahrung auf diesem Gebiet verfügt. Rechtsanwalt Markus Andersen, selbst Leistungsspieler und Inhaber mehrerer Trainerlizenzen des Deutschen Tennisbundes, zählt seit Jahren Sportler, Trainer, deren Teams und Clubs zu seinen Mandanten.
Mit der Kommerzialisierung und Professionalisierung im Sport geht die zunehmende Bedeutung juristischer Fragen in der Sportpraxis einher. Für die Handelnden, also die Sportwirtschaftsunternehmen, Verbände, Vereine, Sportler, Trainer, Sponsoren und Sportagenturen wird es immer schwieriger, aus eigener Kenntnis ihre Rechte und Interessen zu wahren und durchzusetzen.
Die Besonderheit des Sportrechts besteht in dem Zusammenwirken von staatlichem Recht und den Regelwerken der nationalen sowie internationalen Sportverbände. Hier leistet Rechtsanwalt Markus Andersen als Spezialist im Sportrecht und Vereinsrecht konkrete Hilfe. Sei es bei der Vertragsgestaltung, bei der Vermarktung sowie dem Sponsoring von Sportmannschaften, Individualsportlern, Sportverbänden und Clubs. Ferner bei arbeits- und sonstigen verbandsrechtlichen Auseinandersetzungen. Profitieren Sie insoweit von unserem Sachverstand und der damit einhergehenden anwaltlichen Erfahrung in Verbindung mit dem Sportrecht.

Verkehrsrecht:

Sie benötigen anwaltliche Beratung im Verkehrsrecht? Dann wenden Sie sich gern an unsere Kanzlei.
Die Wahrscheinlichkeit, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, ist angesichts der heutigen Verkehrsverhältnisse leider sehr real. Selbst wenn Sie meinen, der Gegner hätte den Unfall allein verursacht oder er sein Alleinverschulden am Unfallort Ihnen gegenüber sogar zugegeben hat, sollten Sie einen Anwalt mit der Schadenregulierung beauftragen. Denn die Schuldfrage ist im Nachhinein nicht immer eindeutig und in strittigen Fällen ist allein die Beweisbarkeit des tatsächlichen Unfallhergangs entscheidend. Hiervon hängt jedoch ab, wer bzw. wessen Versicherung den Schaden regulieren muß und wer Rechtsnachteile erleidet.
Bei Verkehrsunfällen gilt es eine Vielzahl von Ansprüchen gegenüber dem Schädiger zu beziffern und geltend zu machen. Hierzu zählen Ansprüche auf Schmerzensgeld, Reparaturkosten, Ersatz vom Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges, Nutzungsausfall, Gutachten-, Mietwagen- sowie Behandlungskosten, zudem Kosten, die durch eine Höherstufung bei der Kaskoversicherung entstehen, aber auch verhältnismäßig geringe und oftmals vergessene Ansprüche auf Zahlung einer Unkostenpauschale oder Verzugszinsen.
Gelegentlich neigen Versicherungen gerade bei nicht anwaltlich vertretenen Anspruchsstellern dazu, unangemessene Abzüge vorzunehmen oder ungerechtfertigt Beweise oder Belege zu verlangen. Dieses Verhalten einiger Assekuranzen zahlt sich mitunter aus, weil viele Privatpersonen die Abzüge aus Unkenntnis hinnehmen oder weil sie eine Auseinandersetzung scheuen.
Die Unfallabwicklung ist für den Betroffenen oftmals mühselig und zeitaufwändig. Insbesondere die Korrespondenz mit Versicherungen, der Polizei oder der Reparaturwerkstatt kann Komplikationen zur Folge haben.
Um eine angemessene Entschädigung und eine schnelle Abwicklung sicherzustellen, sollten Sie uns daher möglichst früh einschalten. Die Anwaltskosten gehören dabei sehr häufig zu den von der gegnerischen Versicherung zu tragenden Schadenspositionen.

Vertragsrecht:

Unternehmen müssen auf einwandfreie Verträge zurückgreifen können, in denen beispielsweise Details wie Allgemeine Geschäftsbedingungen, Gewährleistung und Widerruf unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben umgesetzt werden. Verträge im Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuches stellen oftmals die Grundlage für geschäftliche Transaktionen dar und sollten deshalb möglichst wenig Spielraum für Interpretationen bieten. Im Ergebnis haben wir daher das Ziel, Vertragswerke zu schaffen, mit denen die Mandanten im Hinblick auf ihre Geschäftspartner sowie Kunden rechtlich abgesichert sind.
Ebenfalls für Privatpersonen ist der Bereich von hoher Relevanz, da auch sie Vertragsverhältnisse mit Firmen, Vermietern oder Vereinen eingehen. Viele dieser Verträge finden über einen längeren Zeitraum oft keine Beachtung, bis über Details daraus gestritten wird. Ebenso werden im Rahmen von geschlossenen Kaufverträgen schriftlich festgehaltene Einzelheiten in vielen Fällen nicht wahrgenommen. Um in dem Rechtsgebiet des Vertragsrechts bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, berät Rechtsanwalt Markus Andersen Sie gern zu den Ansprüchen und Risiken, die sich aus rechtskonform ausgestalteten Verträgen ergeben.

Verwaltungsrecht:

Auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts beraten und vertreten wir Sie im Verwaltungsverfahren sowie im Widerspruchsverfahren vor den Behörden oder Ministerien. Soweit auch durch die Wahrnehmung von Akteneinsichtsrechten und Verhandlungen mit der Behörde keine Ergebnisse erzielt werden, sind wir für Sie ebenfalls in verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren und Hauptsacheverfahren sowie Rechtsmittelverfahren tätig. Das allgemeine und besondere Verwaltungsrecht hat sich zu einer Spezialmaterie entwickelt, in welcher die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes regelmäßig erforderlich ist.
Dies gilt unter anderem auch für das durch unsere Kanzlei betreute Schulrecht, welches die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die in irgendeiner Form die Schule betreffen, wie beispielsweise die Schulpflicht, die Zuteilung zu den Schularten und die Förderung und Integration der Schüler umfaßt. Das Schulrecht beinhaltet alle rechtlichen Regelungen, die mit dem Schulbetrieb in Zusammenhang stehen, insbesondere die Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern und Schulverwaltung.
Dabei steht von unserer Seite aus zunächst eine eingehende Beratung, die bei der rechtlichen Überprüfung aller bisherigen Maßnahmen der Schule ansetzt. Gemeinsam mit Ihnen wird im Anschluß daran die weitere Vorgehensweise abgestimmt. Gerade bei Schulrechtsproblemen sind die Rechtsanwälte nicht nur als Juristen gefordert, da es schließlich um den Erfolg und das Wohl Ihres Kindes geht. Deshalb wird diesseits bei schulrechtlichen Mandaten in besonderem Maße die einvernehmliche Lösung angestrebt. Erfahrungsgemäß können Konflikte mit der Schule häufig schon durch gemeinsame Gespräche mit den Entscheidungsträgern beigelegt werden.
Sollten Sie befürchten, die Schule könnte mit Repressalien darauf reagieren, weil Sie Ihr Recht auf anwaltliche Unterstützung wahrnehmen, kann die anwaltliche Beratung auch so gestaltet werden, daß sie für die Gegenseite nicht erkennbar ist. Sofern eine einvernehmliche Konfliktlösung allerdings scheitert oder von vornherein nicht erfolgsversprechend erscheint, würden wir das Widerspruchsverfahren und nötigenfalls auch ein gerichtliches Verfahren unter Einbringung unserer Expertise mit allem Nachdruck verfolgen, um Ihrem Kind möglichst umfänglich zu seinem Recht zu verhelfen.

Wohnungseigentumsrecht:

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) umfaßt die Regelungen über das alleinige oder geteilte Eigentum an Immobilien. Es ist besonders dann zu beachten, wenn es um das Verhältnis von Wohnungseigentümern untereinander geht. Als Wohnungseigentümer oder Verwalter einer Immobilie ergeben sich Rechte und Verpflichtungen, welche klar geregelt sind. Teilen sich mehrere Eigentümer eine Immobilie, so werden Beschlüße durch Abstimmungen in regelmäßig stattfindenden Eigentümerversammlungen festgesetzt. Treffen dabei unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse aufeinander, entstehen regelmäßig Reibungspunkte und Konfliktsituationen. Sobald sich Meinungsverschieden nicht mehr im direkten Gespräch lösen lassen, müssen oftmals rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Konfliktpotential ergibt sich dabei häufig aus Unstimmigkeiten in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hinsichtlich des Sonder- und Gemeinschaftseigentums, Verwaltungsfragen, der Bewirtschaftung des Eigentums, der Höhe der Bewirtschaftungs- und Betriebskosten, der Zahlung von Hausgeld, der ordnungsgemäßen Erstellung der Jahresabrechnung, ausreichenden Instandhaltungsrücklagen, Teilungserklärung und Beschlußsammlung, des Verwaltervertrages, Baumängeln, Schulden, der Instandhaltungspflicht, Sanierungsmaßnahmen, Zwangsvollstreckungen sowie nicht ordnunsgsgemäß eingehaltenen Absprachen.
Wenn es um Eigentum an Immobilien geht, ergeben sich darüber hinaus aufgrund von möglichen baulichen Mängeln auch juristische Probleme. Daher unterstützen und vertreten wir Mandanten, die geplant haben, ein Haus bzw. eine Wohnung zu erwerben oder zu veräußern. Wer bereits beim Vertragsentwurf optimal beraten wird, kann dadurch viele potenzielle Auseinandersetzungen schon im Vorwege ausschließen.
Sie planen den Kauf oder Verkauf einer Wohnung über einen Makler? Oder Sie möchten eine Wohnung auf diesem Weg an- oder vermieten? In Bezug auf die Vermittlung von Immobilien beraten wir die Vertragsparteien eines Maklervertrages sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen sowie bei der Erstellung von Miet- und Immobilienkaufverträgen.
Beim Kauf einer bereits bestehenden Immobilie können Sie durch unsere anwaltliche Beratung Risiken vermeiden, die sich aus früherer Nutzung, den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen ergeben. Darüber hinaus prüfen wir für Sie Vertragswerke zur Finanzierung eines Hauses oder einer Wohnung, um Sie vor einem Schaden zu schützen, der aus der Unterzeichnung resultieren könnte. Dazu zählen ebenfalls Kreditverträge, Bürgschaften sowie Grundschulden.
Gerne unterstützen, beraten und vertreten wir Sie bei Ihrem Anliegen. Vereinbaren Sie dafür einfach einen Termin in unserer Kanzlei.

Persönlichkeit

Markus G. Andersen

Rechtsanwalt

Als deutscher sowie dänischer Staatsbürger studierte Markus Andersen Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und absolvierte danach seine Richterausbildung in Hamburg, Kiel, Berlin und in Virginia/USA. Seit 2001 ist er als selbständiger Rechtsanwalt niedergelassen, in der Anfangszeit war er zudem als Mitarbeiter für eine überregionale Sozietät tätig.

Weiterhin arbeitete er ab dem Jahr 2000 ebenfalls für ein international tätiges Unternehmen im Bereich der Holzwirtschaft, von 2008 bis 2017 schließlich in der Funktion als Co-Geschäftsführer.

Seit frühester Kindheit ist er darüber hinaus dem Tennissport als Turnierspieler sehr verbunden, während des Studiums auch als Mitglied der Universitätsmannschaft in Hamburg. Zu dieser Zeit hat er außerdem drei Trainerlizenzen des Deutschen Tennisbundes bis hin zur professionellen Ausrichtung erworben, um in verschiedenen Leistungsbereichen der Verbände Schleswig-Holstein und Hamburg als Tennistrainer zu arbeiten. 

Markus Andersen ist verheiratet und hat zwei Töchter.  

Als deutscher sowie dänischer Staatsbürger studierte Markus Andersen Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und absolvierte danach seine Richterausbildung in Hamburg, Kiel, Berlin und in Virginia/USA. Seit 2001 ist er als selbständiger Rechtsanwalt niedergelassen, in der Anfangszeit war er zudem als Mitarbeiter für eine überregionale Sozietät tätig.

Weiterhin arbeitete er ab dem Jahr 2000 ebenfalls für ein international tätiges Unternehmen im Bereich der Holzwirtschaft, von 2008 bis 2017 schließlich in der Funktion als Co-Geschäftsführer.

Seit frühester Kindheit ist er darüber hinaus dem Tennissport als Turnierspieler sehr verbunden, während des Studiums auch als Mitglied der Universitätsmannschaft in Hamburg. Zu dieser Zeit hat er außerdem drei Trainerlizenzen des Deutschen Tennisbundes bis hin zur professionellen Ausrichtung erworben, um in verschiedenen Leistungsbereichen der Verbände Schleswig-Holstein und Hamburg als Tennistrainer zu arbeiten.

Markus Andersen ist verheiratet und hat zwei Töchter.  

persoenlichkeit-andersen

Kooperationspartner

Dr. Alexander von Samson

Rechtsanwalt

Blumenstraße 41
22301 Hamburg

Dr. Zoltan Bognar

Rechtsanwalt

Heilwigstraße 57
20249 Hamburg

Dr. Gunnar Winkelmann

Rechtsanwalt

Poststraße 1
21509 Glinde

Kosten

Unsere Kosten werden in der Regel nach den gesetzlichen Gebühren für Rechtsanwälte abgerechnet. Diese richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis (VV). Grundlage dafür ist der Gegenstandswert des Rechtsstreits (Streitwert). Von diesem Wert ist die Höhe der Vergütung eines Rechtsanwalts abhängig. Eine Tabelle, aus der sich die genaue Vergütungshöhe ablesen lässt, befindet sich im Anhang zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Zu beachten ist, daß die gesetzlichen Gebühren in jedem Fall die Mindestvergütung darstellen, was bedeutet, daß Gebührenvereinbarungen diese Gebühren nicht unterschreiten dürfen.

Die Vergütung einer Erstberatung erfolgt zu einem vereinbarten festen Pauschalhonorar und richtet sich nach dem Zeitaufwand und Umfang der Angelegenheit. Gegenüber Verbrauchern darf sie einen Betrag in Höhe von € 190,00 zzgl. MwSt. nicht überschreiten.

Es kann aber auch eine gesonderte Vergütungsvereinbarung mit den Mandanten abgeschlossen werden. Die Abrechnung erfolgt dann entweder pro geleisteter Arbeitsstunde oder aufgrund eines Pauschalbetrages. Die Höhe einer solchen Vergütungsvereinbarung ist abhängig vom Rechtsgebiet, vom Umfang der Tätigkeit, vom Streitwert und von der Dringlichkeit.

Im Rahmen eines Gerichtsprozesses können neben unseren Anwaltskosten auch Gerichtsgebühren anfallen. Sowohl die Gerichtskosten als auch die Gebühren der Rechtsanwälte sind in den meisten Fällen von der Partei zu tragen, die im Rechtsstreit unterliegt.

Kontakt

Kanzlei Hamburg-City

Großer Burstah 34
20457 Hamburg

M info@andersen-recht
T +49 (0)40 675 90 644
F +49 (0)40 675 90 699

Kanzlei Hamburg-Rotherbaum

Grindelhof 83/12
20146 Hamburg

M info@andersen-recht
T +49(0)40 444 05 333
F +49(0)40 444 05 933

Impressum

ANDERSEN | ADVOKATFIRMA
Großer Burstah 34
20457 Hamburg

Steuernummer 42 006 00431
UID-Nummer 223 273 663

Inhaltlich Verantwortlicher:
Rechtsanwalt Markus G. Andersen

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Valentinskamp 88
20355 Hamburg
T +49 (0)40 357 441-0
info@rechtsanwaltskammer.de
www.rechtsanwaltskammerhamburg.de

Berufsrechtliche Regelungen:

Die auf dieser Internetpräsenz vorgestellten Personen tragen die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“.

Der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde, ist die Bundesrepublik Deutschland.

Es gelten die nachfolgenden berufsrechtlichen Vorschriften:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung (BORA).

Diese Regelungen können direkt bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de abgerufen werden.

Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwalt Markus G. Andersen führt eine Berufshaftpflichtversicherung bei der ERGO-Versicherung,     Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf.

Verträge mit den Mandanten unterliegen grundsätzlich deutschem Recht. Gerichtsstand für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit den Klienten ist grundsätzlich Hamburg.

Der Inhalt dieser Website dient der allgemeinen Information und kann eine individuelle rechtliche Beratung nicht ersetzen. Die Rechte an dem Inhalt liegen bei Rechtsanwalt Markus G. Andersen. Es wird nicht für den Inhalt externer Internetseiten gehaftet, die über Hyperlinks von dieser Website aus erreicht werden können.

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Als Verantwortlicher ist Rechtsanwalt Markus G. Andersen unter der zuvor genannten Anschrift sowie per E-Mail an markus.andersen@andersen-recht.de erreichbar.

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7. Betroffenenrechte

Soweit Ihre personenbezogenen Daten anlässlich des Besuchs unserer Webseite verarbeitet werden, stehen Ihnen als „betroffene Person“ im Sinne der DSGVO folgende Rechte zu:

a. Auskunft

Sie können von uns Auskunft darüber verlangen, ob personenbezogene Daten von Ihnen bei uns verarbeitet werden. Kein Auskunftsrecht besteht, wenn die Erteilung der begehrten Informationen gegen die Verschwiegenheitspflicht gem. § 83 StBerG verstoßen würde oder die Informationen aus sonstigen Gründen, insbesondere wegen eines überwiegenden berechtigten Interesses eines Dritten, geheim gehalten werden müssen. Hiervon abweichend kann eine Pflicht zur Erteilung der Auskunft bestehen, wenn insbesondere unter Berücksichtigung drohender Schäden Ihre Interessen gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse überwiegen. Das Auskunftsrecht ist ferner ausgeschlossen, wenn die Daten nur deshalb gespeichert sind, weil sie aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Aufbewahrungsfristen nicht gelöscht werden dürfen oder ausschließlich Zwecken der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen, sofern die Auskunftserteilung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde und die Verarbeitung zu anderen Zwecken durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen ist. Sofern in Ihrem Fall das Auskunftsrecht nicht ausgeschlossen ist und Ihre personenbezogenen Daten von uns verarbeitet werden, können Sie von uns Auskunft über folgende Informationen verlangen:

  • Zwecke der Verarbeitung,
  • Kategorien der von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten,
  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre personenbezogenen Daten offen gelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern,
  • falls möglich die geplante Dauer, für die Ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer,
  • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung,
  • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz,
  • sofern die personenbezogenen Daten nicht bei Ihnen als betroffene Person erhoben worden sind, die verfügbaren Informationen über die Datenherkunft,
  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und angestrebten Auswirkungen automatisierter Entscheidungsfindungen,
  • im Fall der Übermittlung an Empfänger in Drittländern, sofern kein Beschluß der EU-Kommission über die Angemessenheit des Schutzniveaus nach Art. 45 Abs. 3 DSGVO vorliegt, Informationen darüber, welche geeigneten Garantien gem. Art. 46 Abs. 2 DSGVO zum Schutze der personenbezogenen Daten vorgesehen sind.

b. Berichtigung und Vervollständigung

Sofern Sie feststellen, daß uns unrichtige personenbezogene Daten von Ihnen vorliegen, können Sie von uns die unverzügliche Berichtigung dieser unrichtigen Daten verlangen. Bei unvollständigen Sie betreffenden personenbezogenen Daten können sie die Vervollständigung verlangen.

c. Löschung

Sie haben ein Recht auf Löschung, sofern die Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Rechts auf Information oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, erforderlich ist und einer der nachstehenden Gründe zutrifft:

  • Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  • Die Rechtfertigungsgrundlage für die Verarbeitung war ausschließlich Ihre Einwilligung, welche Sie widerrufen haben.
  • Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingelegt, die wir öffentlich gemacht haben.
  • Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung von uns nicht öffentlich gemachter personenbezogener Daten eingelegt und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor.
  • Ihre personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung, der wir unterliegen, erforderlich.

Kein Anspruch auf Löschung besteht, wenn die Löschung im Falle rechtmäßiger nicht automatisierter Datenverarbeitung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich und Ihr Interesse an der Löschung gering ist. In diesem Fall tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung.

d. Einschränkung der Verarbeitung

Sie können von uns die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn einer der nachstehenden Gründe zutrifft:

  • Sie bestreiten die Richtigkeit der personenbezogenen Daten. Die Einschränkung kann in diesem Fall für die Dauer verlangt werden, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen.
  • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und Sie verlangen statt Löschung die Einschränkung der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten.
  • Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nicht länger für die Zwecke der Verarbeitung benötigt, die Sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.
  • Sie haben Widerspruch gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt. Die Einschränkung der Verarbeitung kann solange verlangt werden, wie noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Einschränkung der Verarbeitung bedeutet, daß die personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsan­sprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden. Bevor wir die Einschränkung aufheben, haben wir die Pflicht, Sie darüber zu unterrichten.

e. Datenübertragbarkeit

Sie haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) oder auf einem Vertrag beruht, dessen Vertragspartei Sie sind und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet in diesem Fall folgende Rechte, sofern hierdurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden: Sie können von uns verlangen, die personenbezogenen Daten, die Sie uns bereit gestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung unserseits zu übermitteln. Soweit technisch machbar, können Sie von uns verlangen, daß wir Ihre personenbezogenen Daten direkt an einen anderen Verantwortlichen übermitteln.

f. Widerspruch

Sofern die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt) oder auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten) beruht, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Das gilt auch für ein auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e oder lit. f DSGVO gestütztes Profiling. Nach Ausübung des Widerspruchsrechts verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Sie können jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung einlegen. Das gilt auch für ein Profiling, das mit einer solchen Direktwerbung in Verbindung steht. Nach Ausübung dieses Widerspruchsrechts werden wir die betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für Zwecke der Direktwerbung verwenden.

Sie haben die Möglichkeit, den Widerspruch telefonisch, per Email, oder an unsere zu Beginn dieser Datenschutzerklärung aufgeführte Postadresse unserer Kanzlei formlos mitzuteilen.

g. Widerruf der Einwilligung

Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung kann telefonisch, per Email, oder an unsere Postadresse formlos mitgeteilt werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die aufgrund der Einwilligung bis zum Eingang des Widerrufs erfolgt ist, nicht berührt. Nach Eingang des Widerrufs wird die Datenverarbeitung, die ausschließlich auf Ihrer Einwilligung beruhte, eingestellt.

h. Beschwerde

Wenn Sie der Ansicht sind, daß die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist, können Sie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz einlegen, die für den Ort Ihres Aufenthaltes oder Arbeitsplatzes oder für den Ort des mutmaßlichen Verstoßes zuständig ist.

i. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung hat den Stand vom Dezember 2019. Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung zu gegebener Zeit zu aktualisieren, um den Datenschutz zu verbessern und/oder an geänderte Behördenpraxis oder Rechtsprechung anzupassen.

1. Anbieter

Diese Datenschutzerklärung gilt für die Datenverarbeitung durch die Rechtsanwaltskanzlei ANDERSEN | ADVOKATSFIRMA

Großer Burstah 34
20457 Hamburg
T +49 (0)40 675 90 644
F +49 (0)40 675 90 699
info@andersen-recht.de.

Als Verantwortlicher ist Rechtsanwalt Markus G. Andersen unter der zuvor genannten Anschrift sowie per E-Mail an markus.andersen@andersen-recht.de erreichbar.

Sofern Sie der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten durch uns nach Maßgabe dieser Datenschutzbestimmungen insgesamt oder für einzelne Maßnahmen widersprechen wollen, können Sie Ihren Widerspruch an den Verantwortlichen richten.

2. Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Beim Aufruf unserer Website www.andersen-recht.de werden durch den Internet-Browser, den der Besucher verwendet, automatisch Daten an unseren Webserver gesendet und zeitlich begrenzt in einer Protokolldatei (Logfile) gespeichert. Bis zur automatischen Löschung werden nachstehende Daten ohne weitere Eingabe des Besuchers gespeichert:

  • IP-Adresse des Endgeräts des Besuchers,
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs durch den Besucher,
  • Name und URL der vom Besucher aufgerufenen Seite,
  • Website, von der aus der Besucher auf die Kanzleiwebsite gelangt (sog. Referrer-URL),
  • Browser und Betriebssystem des Endgeräts des Besuchers sowie der Name des vom Besucher verwendeten Access-Providers.

Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO gerechtfertigt. Die Kanzlei hat ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung zu dem Zweck,

  • die Verbindung zur Website der Kanzlei zügig aufzubauen,
  • eine nutzerfreundliche Anwendung der Website zu ermöglichen,
  • die Sicherheit und Stabilität der Systeme zu erkennen und zu gewährleisten und
  • die Administration der Website zu erleichtern und zu verbessern.

Die Verarbeitung erfolgt ausdrücklich nicht zu dem Zweck, Erkenntnisse über die Person des Besuchers unserer Website zu gewinnen.

3. Weitergabe von Daten

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als nachfolgend genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

  • Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
  • die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben,
  • für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie
  • dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.

4. Cookies

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Hierbei handelt es sich um kleine Dateien, die Ihr Browser automatisch erstellt und die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden, wenn Sie unsere Website besuchen. Cookies richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an, enthalten von unserer Seite keine Viren, Trojaner oder sonstige Schadsoftware.

In dem Cookie werden Informationen abgelegt, die sich jeweils im Zusammenhang mit dem spezifisch eingesetzten Endgerät ergeben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir dadurch unmittelbar Kenntnis von Ihrer Identität erhalten.

Der Einsatz von Cookies dient einerseits dazu, die Nutzung unseres Angebots für Sie angenehmer zu gestalten. So setzen wir sog. Session-Cookies ein, um zu erkennen, daß Sie einzelne Seiten unserer Website bereits besucht haben. Diese werden nach Verlassen unserer Seite automatisch gelöscht.

Darüber hinaus setzen wir ebenfalls zur Optimierung der Benutzerfreundlichkeit temporäre Cookies ein, die für einen bestimmten festgelegten Zeitraum auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Besuchen Sie unsere Seite erneut, um unsere Dienste in Anspruch zu nehmen, wird automatisch erkannt, daß Sie bereits bei uns waren und welche Eingaben und Einstellungen Sie getätigt haben, um diese nicht noch einmal eingeben zu müssen.

Zum anderen setzten wir Cookies ein, um die Nutzung unserer Website statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes für Sie auszuwerten. Diese Cookies ermöglichen es uns, bei einem erneuten Besuch unserer Website automatisch zu erkennen, dass Sie bereits bei uns waren. Diese Cookies werden nach einer jeweils definierten Zeit automatisch gelöscht.

Die durch Cookies verarbeiteten Daten sind für die genannten Zwecke zur Wahrung unserer berechtigten Interessen sowie der Dritter nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO erforderlich.

Die meisten Browser akzeptieren Cookies automatisch. Sie können Ihren Browser jedoch so konfigurieren, daß keine Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert werden oder stets ein Hinweis erscheint, bevor ein neuer Cookie angelegt wird. Die vollständige Deaktivierung von Cookies kann jedoch dazu führen, daß Sie nicht alle Funktionen unserer Website nutzen können.

5. Analyse-Tools

Die im Folgenden aufgeführten und von uns eingesetzten Tracking-Maßnahmen werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO durchgeführt. Mit den zum Einsatz kommenden Tracking-Maßnahmen wollen wir eine bedarfsgerechte Gestaltung und die fortlaufende Optimierung unserer Website sicherstellen. Zum anderen setzen wir die Tracking-Maßnahmen ein, um die Nutzung unserer Website statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes für Sie auszuwerten. Diese Interessen sind als berechtigt im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen.

6. Google Maps

Diese Webseite setzt Google Maps zur Darstellung unseres Standorts und zur Erstellung einer Anfahrtsbeschreibung ein. Google Maps ist ein Dienst der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Auf dieser Webseite wird Google Maps erst aktiv, wenn Sie der Nutzung ausdrücklich zustimmen. Falls Sie zustimmen, wird ein Cookie von Google über Ihren Internet-Browser auf Ihrem Endgerät gespeichert.

Die Karte wird von Google direkt an Ihren Browser gesendet und von diesem in die angezeigte Webseite eingebunden. Wir haben deshalb keinen Einfluss auf den Umfang der auf diese Art von Google erhobenen Daten.

Google garantiert nach dem „EU-US Privacy Shield“ https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI die Datenschutzvorgaben der EU auch bei der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA einzuhalten.

Außerdem erfolgt die Nutzung von Google Maps und der über Google Maps erlangten
Informationen nach der Google-Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy?gl=DE&hl=de und den Google-Nutzungsbedingungen https://policies.google.com/terms?gl=DE&hl=de

7. Betroffenenrechte

Soweit Ihre personenbezogenen Daten anlässlich des Besuchs unserer Webseite verarbeitet werden, stehen Ihnen als „betroffene Person“ im Sinne der DSGVO folgende Rechte zu:

a. Auskunft

Sie können von uns Auskunft darüber verlangen, ob personenbezogene Daten von Ihnen bei uns verarbeitet werden. Kein Auskunftsrecht besteht, wenn die Erteilung der begehrten Informationen gegen die Verschwiegenheitspflicht gem. § 83 StBerG verstoßen würde oder die Informationen aus sonstigen Gründen, insbesondere wegen eines überwiegenden berechtigten Interesses eines Dritten, geheim gehalten werden müssen. Hiervon abweichend kann eine Pflicht zur Erteilung der Auskunft bestehen, wenn insbesondere unter Berücksichtigung drohender Schäden Ihre Interessen gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse überwiegen. Das Auskunftsrecht ist ferner ausgeschlossen, wenn die Daten nur deshalb gespeichert sind, weil sie aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Aufbewahrungsfristen nicht gelöscht werden dürfen oder ausschließlich Zwecken der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen, sofern die Auskunftserteilung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde und die Verarbeitung zu anderen Zwecken durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen ist. Sofern in Ihrem Fall das Auskunftsrecht nicht ausgeschlossen ist und Ihre personenbezogenen Daten von uns verarbeitet werden, können Sie von uns Auskunft über folgende Informationen verlangen:

  • Zwecke der Verarbeitung,
  • Kategorien der von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten,
  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre personenbezogenen Daten offen gelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern,
  • falls möglich die geplante Dauer, für die Ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer,
  • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung,
  • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz,
  • sofern die personenbezogenen Daten nicht bei Ihnen als betroffene Person erhoben worden sind, die verfügbaren Informationen über die Datenherkunft,
  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und angestrebten Auswirkungen automatisierter Entscheidungsfindungen,
  • im Fall der Übermittlung an Empfänger in Drittländern, sofern kein Beschluß der EU-Kommission über die Angemessenheit des Schutzniveaus nach Art. 45 Abs. 3 DSGVO vorliegt, Informationen darüber, welche geeigneten Garantien gem. Art. 46 Abs. 2 DSGVO zum Schutze der personenbezogenen Daten vorgesehen sind.

b. Berichtigung und Vervollständigung

Sofern Sie feststellen, daß uns unrichtige personenbezogene Daten von Ihnen vorliegen, können Sie von uns die unverzügliche Berichtigung dieser unrichtigen Daten verlangen. Bei unvollständigen Sie betreffenden personenbezogenen Daten können sie die Vervollständigung verlangen.

c. Löschung

Sie haben ein Recht auf Löschung, sofern die Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Rechts auf Information oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, erforderlich ist und einer der nachstehenden Gründe zutrifft:

  • Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  • Die Rechtfertigungsgrundlage für die Verarbeitung war ausschließlich Ihre Einwilligung, welche Sie widerrufen haben.
  • Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingelegt, die wir öffentlich gemacht haben.
  • Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung von uns nicht öffentlich gemachter personenbezogener Daten eingelegt und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor.
  • Ihre personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung, der wir unterliegen, erforderlich.

Kein Anspruch auf Löschung besteht, wenn die Löschung im Falle rechtmäßiger nicht automatisierter Datenverarbeitung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich und Ihr Interesse an der Löschung gering ist. In diesem Fall tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung.

d. Einschränkung der Verarbeitung

Sie können von uns die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn einer der nachstehenden Gründe zutrifft:

  • Sie bestreiten die Richtigkeit der personenbezogenen Daten. Die Einschränkung kann in diesem Fall für die Dauer verlangt werden, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen.
  • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und Sie verlangen statt Löschung die Einschränkung der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten.
  • Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nicht länger für die Zwecke der Verarbeitung benötigt, die Sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.
  • Sie haben Widerspruch gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt. Die Einschränkung der Verarbeitung kann solange verlangt werden, wie noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Einschränkung der Verarbeitung bedeutet, daß die personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsan­sprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden. Bevor wir die Einschränkung aufheben, haben wir die Pflicht, Sie darüber zu unterrichten.

e. Datenübertragbarkeit

Sie haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) oder auf einem Vertrag beruht, dessen Vertragspartei Sie sind und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet in diesem Fall folgende Rechte, sofern hierdurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden: Sie können von uns verlangen, die personenbezogenen Daten, die Sie uns bereit gestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung unserseits zu übermitteln. Soweit technisch machbar, können Sie von uns verlangen, daß wir Ihre personenbezogenen Daten direkt an einen anderen Verantwortlichen übermitteln.

f. Widerspruch

Sofern die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt) oder auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten) beruht, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Das gilt auch für ein auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e oder lit. f DSGVO gestütztes Profiling. Nach Ausübung des Widerspruchsrechts verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Sie können jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung einlegen. Das gilt auch für ein Profiling, das mit einer solchen Direktwerbung in Verbindung steht. Nach Ausübung dieses Widerspruchsrechts werden wir die betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für Zwecke der Direktwerbung verwenden.

Sie haben die Möglichkeit, den Widerspruch telefonisch, per Email, oder an unsere zu Beginn dieser Datenschutzerklärung aufgeführte Postadresse unserer Kanzlei formlos mitzuteilen.

g. Widerruf der Einwilligung

Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung kann telefonisch, per Email, oder an unsere Postadresse formlos mitgeteilt werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die aufgrund der Einwilligung bis zum Eingang des Widerrufs erfolgt ist, nicht berührt. Nach Eingang des Widerrufs wird die Datenverarbeitung, die ausschließlich auf Ihrer Einwilligung beruhte, eingestellt.

h. Beschwerde

Wenn Sie der Ansicht sind, daß die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist, können Sie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz einlegen, die für den Ort Ihres Aufenthaltes oder Arbeitsplatzes oder für den Ort des mutmaßlichen Verstoßes zuständig ist.

i. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung hat den Stand vom Dezember 2019. Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung zu gegebener Zeit zu aktualisieren, um den Datenschutz zu verbessern und/oder an geänderte Behördenpraxis oder Rechtsprechung anzupassen.